Notbeleuchtung
Elektrotechnik Schmidt GmbH in Mettenheim

be.connect Partner.

zertifizierter KNX-Partner.

geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder.

Fachbetrieb Flamro BIO Brandschottung

Freiwillige Feuerwehr Mettenheim

Notbeleuchtung: unverzichtbar für die Sicherheit in einem Gewerbebetrieb

Wenn in einer Fabrikhalle, in einem Kaufhaus oder in einem großen Bürogebäude plötzlich der Strom ausfällt, befinden sich viele Menschen im Dunkeln. Es kommt hinzu, dass bei diesen Gebäuden häufig keine Fenster vorhanden sind, durch die das natürliche Licht einfallen kann. Das führt oftmals unvermittelt zu Panikreaktionen, die viele Verletzte nach sich ziehen. Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, bestehen erhebliche Gefahren. Die Menschen im Gebäude können Treppen und andere Hindernisse nicht mehr erkennen. Das kann zu schweren Unfällen führen. Besonders kritisch ist die Situation in Fabrikhallen, in denen sich gefährliche Maschinen befinden. Eine Notbeleuchtung kann hierbei jedoch die Sicherheit gewährleisten. Diese verfügt über eine unabhängige Stromversorgung und steht deshalb auch bei einem Stromausfall bereit.

Die Notbeleuchtung ist für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben

Da die Notbeleuchtung für die Sicherheit der Personen, die sich im entsprechenden Gebäude aufhalten, von großer Bedeutung ist, gelten hierfür strenge gesetzliche Vorschriften. Daraus geht hervor, dass für zahlreiche gewerblich genutzte Gebäude eine Notbeleuchtung vorgeschrieben ist – beispielsweise für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe. Darüber hinaus gibt es genaue Vorschriften für die Umsetzung. Beispielsweise muss bei Fluchtwegen an jeder Stelle, an der sich die Richtung ändert, ein beleuchtetes Schild installiert sein. Darüber hinaus müssen Sie auch die Räumlichkeiten selbst beleuchten. Hierbei müssen Sie die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten, deren Leuchtkraft, den Abstand zum Boden und viele weitere Details berücksichtigen. Beachten Sie diese Vorschriften nicht, drohen Bußgelder und bei Unfällen Schadensersatzforderungen.

Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung: Welche Möglichkeiten bestehen für Ihren Betrieb?

Bei der Umsetzung der Notbeleuchtung können Sie entweder eine reine Sicherheitsbeleuchtung oder eine Ersatzbeleuchtung umsetzen. Die Sicherheitsbeleuchtung dient lediglich dazu, die Unfallgefahr zu reduzieren. Die Fortführung der Arbeitstätigkeit ist damit nicht möglich. Das kann zu teuren Produktionsausfällen führen. Wenn Sie auch dieses Problem vermeiden möchten, können Sie eine Ersatzbeleuchtung installieren. Diese ist ebenfalls unabhängig vom Stromnetz. Im Gegensatz zur Sicherheitsbeleuchtung zeichnet sie sich jedoch durch eine wesentlich höhere Leuchtkraft aus. Daher können die Arbeitskräfte ihre Tätigkeiten ohne Unterbrechung fortsetzen.

Ihr Elektrofachbetrieb: Partner für die Umsetzung der Notbeleuchtung

Die genauen gesetzlichen Vorschriften für die Notbeleuchtung führen dazu, dass hierbei eine sorgfältige Planung von enormer Bedeutung ist. Dazu sind eine genaue Kenntnis der Anforderungen und eine hohe Erfahrung notwendig. Wenn Sie sich hierfür an unseren Elektrofachbetrieb wenden, erhalten Sie einen hervorragenden Service. Dieser stellt die Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften sicher und gewährleistet außerdem eine zuverlässige und sachgerechte Umsetzung.

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